Wallbox Förderung – Kosten und Subvention

Die Regelungen, in welchem Maße Wallboxen in der Bundesrepublik gefördert werden, sind noch nicht einheitlich geregelt. Die Anzahl der Förderungsmöglichkeiten ist heute noch recht überschaubar, da sich die Regierung zum aktuellen Zeitpunkt noch darauf konzentriert, die Ladeinfrastruktur im Bereich der öffentlichen Ladestationen auszubauen. Geregelt wird dieser Ausbau in der sogenannten Ladesäulenverordnung. Durch den Begriff Wallbox Förderung wird diese Verordnung im Alltagsgebrauch abgedeckt.

Es gibt zwar durchaus Fortschritte und Weiterentwicklungen bei den privaten Ladestationen, allerdings gibt es noch keine weitreichende Definition, was die gesetzlichen Regelungen für die Ladepunkte in Privathaushalten betrifft. Dennoch sind einige Möglichkeiten zur Förderung bereits heute vorhanden. Welche das sind und in wie weit die privaten Wallboxen subventioniert werden, zeigt der folgende Artikel.

Diskussion um einheitliche Regelung von Subventionen für Wallboxen

Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Förderungsmöglichkeiten für private Ladestationen nicht einheitlich in Deutschland geregelt. Allerdings führt die Politik diesbezüglich schon Diskussionen. Beispielsweise hat Andreas Schauer, der Bundesverkehrsminister, bereits im April des letzten Jahres gefordert, dass im Haushalt für das aktuelle Jahr 2020 ein Programm zur Förderung von privaten Wallboxen in Höhe von rund einer Milliarde Euro berücksichtigt wird. Beschlossen wurde durch das Bundeskabinett im Anschluss ebenfalls eine steuerliche Unterstützung der Elektromobilität in Deutschland. Mietern und Eigentümern von privaten Wallboxen, soll das Errichten und die Inbetriebnahme darüber hinaus in Zukunft wesentlich erleichtert werden. Mehr dazu verrät auch der ultimative Guide zur Wallbox.

Besitzer von Elektrofahrzeugen laden diese zu 75 bis 85 Prozent an ihrem Arbeitsplatz oder zuhause. Daher wird angestrebt, dass der Staat die Kosten für die Ausweitung von gewerblichen und privaten Ladenstationen in Höhe von bis zu 50 Prozent übernimmt. Diese Pläne wurden vor allem deshalb geschmiedet, da die Elektromobilität in Deutschland noch immer nicht ihren großen Durchbruch erreicht hat – die Politik ist allerdings darauf angewiesen, dass sie ihre verkehrsbezogenen Klimaziele bis zum Jahr 2030 erreicht.

Die Richtlinien für die Effizienz von Gebäuden ist von den Plänen zur Förderung der Errichtung privater Wallboxen ebenfalls betroffen. Diese Richtlinien gelten sowohl für das Wohnungseigentumsrecht, das Mietrecht und die Bauordnungen und Garagenverordnungen in den einzelnen Bundesländern. In diesen Bereichen ist es besonders notwendig, Reformen und Anpassungen anzustreben, damit die privaten Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Zukunft noch wesentlich stärker gefördert werden.

Diese Förderungen von Wallboxen und Ladestationen gibt es

In einzelnen Bundesländern und Kommunen gibt es regionale und kommunale Möglichkeiten der Förderungen. Diese werden von den zuständigen Energieversorgern angeboten. Wie diese Förderungen aussehen können, zeigen die folgenden Beispiele:

Baden-Württemberg und die Wallbox Förderung

In Karlsruhe erhalten Besitzer einer Wallbox mit höchstens zwei Ladestationen eine Förderung in Höhe von 400 Euro. Alle Verbraucher, die bei den Stadtwerken Rastatt Kunde sind, erhalten 100 Euro Förderung, wenn sie eine Wallbox in ihrem eigenen Zuhause aufstellen.

Bayern und die Wallbox Förderung

In Bayern gibt es das 10.000 Häuser-Programm. Dieses bietet die Möglichkeit, eine Förderung bis zu einer Höhe von 200 Euro zu erhalten, wenn eine PV-Anlage inklusive eines Stromspeichers installiert und dazu eine Wallbox eingerichtet wird. In Dachau wird die Wallbox mit einem Betrag von 250 Euro gefördert. Die Installation und die Montage der Wallbox werden in München schon seit Beginn des Jahres 2019 subventioniert, indem sich das Land mit bis zu 40 Prozent an den Kosten beteiligt. Dadurch kann ein Förderungsbetrag von bis zu 3.000 Euro zusammenkommen. Darüber er hinaus erhalten Besitzer einer Wallbox weitere Zuschüsse, wenn es um die nötigen Ausbaumaßnahmen des privaten Hausnetzanschlusses gibt. Durch den jeweiligen Energieversorger gibt es in Nürnberg außerdem einen Zuschuss in Höhe von 250 Euro.

Brandenburg und die Wallbox Förderung

Verbraucher, die bei den Stadtwerken Schwenk Kunde sind, können ebenfalls eine Subventionierung ihrer Wallbox in Höhe von 200 Euro erwarten.

Hessen und die Wallbox Förderung

Wird eine Mainova-Wallbox installiert, erhalten Frankfurter dafür einen Zuschuss von 100 Euro. Im Landkreis Marburg-Biedenkopf wird die private Wallbox mit 400 Euro bezuschusst. Wurde darüber hinaus auch noch eine PV-Anlage installiert, erhöht sich die Fördersumme sogar auf 500 Euro. Einen Zuschuss für die Installation der privaten Ladestation erhalten in Obertshausen Kunden des Energieversorgers Maingau Energie. Kunden, die Ökostrom beziehen, bekommen in Darmstadt von der ENTEGA eine Förderung von 200 Euro für ihre Wallbox. Die Stadt Limburg dagegen unterstützt die Einrichtung der Wallbox mit einer direkten Förderung, deren Höhe zwischen 300 und 800 Euro beträgt.

Niedersachen und die Wallbox Förderung

Wenn Ökostrom bezogen wird, subventioniert die Stadt Hannover die Wallbox mit einem Betrag von 500 Euro. Ebenfalls 500 Euro gibt es in Hildesheim für den Erwerb einer privaten Ladestation, wenn von einem örtlichen Energieversorger Ökostrom bezogen wird.

NRW und die Wallbox Förderung

In NRW existiert ein Förderprogramm mit dem Namen Progres.NRW, welches zur Unterstützung der regenerativen Energien dient. Angesprochen werden mit dem darin enthaltenen Sofortprogramm für Elektromobilität Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen, die in NRW wohnen. Für nicht öffentlich zugängliche Ladestationen gibt es eine Erstattung von 50 Prozent für die zuwendngsfähigken Kosten. So kann ein Förderbetrag in Höhe von bis zu 1.000 Euro erstattet werden.

In Solingen bieten die Stadtwerke ein Förderprogramm für Elektromobilität an, welches die Einrichtung der privaten Wallbox mit einem Betrag von 100 Euro unterstützt. Wenn eine Solaranlage vorhanden ist oder Ökostrom bezogen wird, fördert die Stadt Düsseldorf die Wallbox mit 500 Euro. Kunden der WSW erhalten in Wuppertal für ihre private Ladestation 150 Euro.

Rheinland-Pfalz und die Wallbox Förderung

Eine private E-Ladestation wird in Mainz mit Beträgen zwischen 400 und 600 Euro subventioniert. In Kaiserslautern bieten die Stadtwerke eine Förderung von privaten Wallboxen inklusive einer Ladekarte an, die bis zu 222 Euro beträgt.

Thüringen und die Wallbox Förderung

In Jena können Kunden einen Zuschuss für ihre Wallbox von den Stadtwerken erhalten, diese allerdings auch pachten. Gefördert wird dies mit einem Betrag von 300 Euro.

In Kombination mit Elektrofahrzeugen gibt es weitere Möglichkeiten der Förderung

Ladestationen werden natürlich noch von vielen weiteren Kommunen gefördert und bezuschusst. Dies gilt generell auch für die Anschaffung von E-Bikes, Pedelecs oder Elektrofahrzeugen. Ein Pauschalbetrag, in welcher Höhe die Förderung ausfällt, kann allerdings kaum genannt werden. Ratsam ist es allerdings in jedem Fall, bei dem regionalen Energieversorger oder der Kommune Erkundigungen anzustellen, ob Fördermöglichkeiten für eine private Wallbox oder die Anschaffung eines Elektroautos oder ähnliches, bezuschusst wird.

KfW Förderung für Ladestationen

Das Förderprogramm Zuschuss 430 der KfW-Bank umfasst auch die Förderung von Ladestationen. Allgemein geht es dabei allerdings hauptsächlich um die energetische Sanierung von Wohnungen und Gebäuden. Eine Voraussetzung, um diese Förderung in Anspruch nehmen zu können, ist die Bestätigung zur Förderfähigkeit durch einen professionellen Energieberater. Diejenigen, die ihre Förderfähigkeit bestätigt bekommen, können zwischen zehn und 30 Prozent der Kosten für den Bau, inklusive der Wallbox, wieder erstattet bekommen. Am besten ist es, direkt bei der KfW aktuelle Informationen dazu einzuholen.

Die Wallbox Förderung durch den lokalen Energieversorger

Die Energieversorgungsunternehmen in Deutschland verfolgen das Ziel, die öffentliche Ladeinfrastruktur weiter auszubauen. Mittlerweile werden daher von den meisten Energieversorgern individuelle Programme zur Förderung angeboten. Aktuell beinhalten einige davon spezielle Komplettpakete, welche sowohl die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs, als auch die Nutzung von öffentlichen Ladestationen, Ökostrom und den Einbau einer Wallbox umfassen. Es ist auch hier ein guter Rat, vor Ort Informationen über die Förderungsmöglichkeiten einzuholen.

Im Übrigen gibt es in Deutschland für die Anschaffung eines Elektroautos auch die Chance, eine Förderung durch den Umweltbonus zu nutzen. Das Volumen der verfügbaren Förderung liegt bei 1,2 Milliarden Euro. Jeweils zur Hälfe wird dieser Betrag von den Fahrzeugherstellern und dem Bund getragen. Aktuell wurde die Frist, die ursprünglich nur bis Ende Juni 2019 laufen sollte, bis zum Ende des Jahres 2020 verlängert. Fahrzeuge, die rein elektrisch betrieben werden, werden durch dieses Programm mit einem Zuschuss von 3.000 Euro für Plug In Hybride und 4.000 Euro für reine Elektrofahrzeuge, gefördert. Der Listenpreis des Fahrzeuges darf dabei allerdings nicht über einer Summe von 60.000 Euro liegen.

Eigeninitiative für Wallbox Förderung zeigen

Diejenigen, die ein Elektrofahrzeug besitzen und sich in ihrem eigenen Zuhause eine Wallbox installieren möchten, sollten nicht auf Eigeninitiative verzichten. Bei dem lokalen Energieversorger und der Kommune sollte in jedem Fall nachgefragt werden, ob es Möglichkeiten zur Förderung gibt.

Sinn macht es auch oft, eine PV-Anlage mit einer Wallbox zu kombinieren – so kann einiges an Geld zusätzlich eingespart werden. Ebenfalls ist es möglich, die eigene Wallbox mit anderen Besitzern von Elektroautos zu teilen – dies ist auch unter dem Begriff des Wallbox Sharing bekannt.

Wer kann die Wallbox Förderung in Anspruch nehmen?

Die Wallbox Förderung kann von Privatpersonen, Unternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Vermietern von Wohn- und Gewerbeimmobilien in Anspruch genommen werden, die eine Ladestation für Elektrofahrzeuge installieren möchten.

Wie hoch ist die Wallbox Förderung?

Die Wallbox Förderung beträgt in der Regel 900 Euro pro Ladepunkt. In einigen Fällen, z.B. bei Installationen in Mehrfamilienhäusern oder öffentlichen Parkplätzen, kann die Förderung höher ausfallen.

Wie lange dauert es, bis die Wallbox Förderung ausgezahlt wird?

Die Dauer bis zur Auszahlung der Wallbox Förderung kann je nach Bundesland und Förderprogramm variieren. In der Regel dauert es jedoch einige Wochen bis mehrere Monate, bis die Förderung ausgezahlt wird.

Kann man die Wallbox Förderung auch in Kombination mit einer Photovoltaik-Anlage nutzen?

Ja, die Wallbox Förderung kann auch in Kombination mit einer Photovoltaik-Anlage genutzt werden. In diesem Fall können Sie die Ladestation mit selbst erzeugtem Solarstrom betreiben und somit die Kosten für den Strombezug reduzieren.

Wie sieht es mit der Förderung von Wallboxen in Mietwohnungen aus?

Auch in Mietwohnungen können Vermieter die Wallbox Förderung beantragen, um ihren Mietern die Möglichkeit zu geben, ihre Elektrofahrzeuge zu Hause aufzuladen. In diesem Fall ist jedoch eine Zustimmung der Mieter erforderlich und es müssen einige rechtliche Vorschriften beachtet werden.